Vereinssatzung des Brachwitzer Alpen e.V.

§1 Name, Sitz Geschäftsjahr

  1.  Der Verein führt den Namen „Brachwitzer Alpen e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in OT Brachwitz, Lindenbergweg 12, 06193 Wettin-Löbejün.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ in der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für mildtätige und gemeinnützige Zwecke, insbesondere des Sports sowie der Kinderförderung.
  3. Darüber hinaus ist erklärtes Ziel des Vereins die Förderung von Kunst und Kultur einschließ-lich des traditionellen Brauchtums sowie die Pflege der Kinder- und Jugendarbeit in Brachwitz und seiner Umgebung (Brachwitzer Alpen).
  4. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
  • die Vorbereitung und Realisierung kultureller Veranstaltungen in der Gemeinde ein-schließlich der sportlichen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere durch

  • die Abwicklung organisatorischer Maßnahmen zur Gestaltung kulturellen und sportlichen Lebens in Brachwitz und Umgebung.

  • die Unterstützung bei der Erhaltung, Instandsetzung sowie Modernisierung des Gemein-dezentrums einschließlich seiner Felsenbühne, der Sportplätze und der Domäne.  

  •  die Unterstützung bei der Bildung von Netzwerken mit kulturellem, sportlichem und ge-meinnützigem Hintergrund.

  • die Darstellung bürgerschaftlicher Belange in der Öffentlichkeit sowie auf kommunalpolitischer Ebene.

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 4 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederver-sammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins, bei Entziehung oder Verlust der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wettin-Löbejün, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Ortschaft Brachwitz zu verwenden hat.